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   OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 4 A 1145/19   

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https://dejure.org/2019,13698
OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 4 A 1145/19 (https://dejure.org/2019,13698)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21.05.2019 - 4 A 1145/19 (https://dejure.org/2019,13698)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 21. Mai 2019 - 4 A 1145/19 (https://dejure.org/2019,13698)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 11.02.2015 - 5 PKH 12.15

    Nachweis sachfremder Gründe bei einer Verwerfung eines Befangenheitsantrags durch

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 4 A 1145/19
    Auch in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren muss selbst bei anwaltlich nicht vertretenen Klägern innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen erfolgen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.2015 - 5 PKH 12.15 D -, juris, Rn. 2, m. w. N. sowie OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 -, juris, Rn. 8, worauf der Kläger in der Eingangsverfügung vom 1.4.2019 ausdrücklich hingewiesen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.02.2017 - 4 A 427/16

    Rechtsmissbräuchlichkeit des Antrags auf Ablehnung eines Richters wegen Besorgnis

    Auszug aus OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2019 - 4 A 1145/19
    Auch in einem Verfahren auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe für ein Berufungszulassungsverfahren muss selbst bei anwaltlich nicht vertretenen Klägern innerhalb der Frist des § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO die Darlegung eines Zulassungsgrundes nach § 124 Abs. 2 VwGO zumindest in groben Zügen erfolgen, vgl. BVerwG, Beschluss vom 11.2.2015 - 5 PKH 12.15 D -, juris, Rn. 2, m. w. N. sowie OVG NRW, Beschluss vom 9.2.2017 - 4 A 427/16 -, juris, Rn. 8, worauf der Kläger in der Eingangsverfügung vom 1.4.2019 ausdrücklich hingewiesen worden ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 28.05.2019 - 4 A 2026/19

    Darlegung einer Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör in

    Die Anhörungsrüge des Klägers gegen den Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung versagenden Beschluss des Senats vom 21.5.2019 - 4 A 1145/19 - wird verworfen.

    Der Antragsteller hat entgegen § 152a Abs. 2 Satz 6 VwGO nicht dargelegt, dass der Senat in dem Beschluss vom 21.5.2019 - 4 A 1145/19 - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör in entscheidungserheblicher Weise verletzt hat.

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